Praxisgründung Physiotherapie in Österreich: Checkliste für die ersten 90 Tage
Der Schritt in die eigene Praxis bringt viele Behördenwege auf einmal: Register, Berufssitz, Versicherung, Sozialversicherung, Finanzamt. Diese Checkliste ordnet die Aufgaben für die ersten 90 Tage und nennt am Ende die offiziellen Quellen, damit Sie Details selbst nachprüfen können.
Überblick: Die 90 Tage in drei Phasen
Die Schritte überschneiden sich, und die Reihenfolge hängt von Ihrer Situation ab – etwa ob Sie nebenbei noch angestellt sind. Als grobe Orientierung:
- Vor dem Start (Tag 1–30): Gesundheitsberuferegister, Berufssitz, Berufshaftpflicht, Räume.
- Rund um den Start (Tag 30–60): Sozialversicherung (SVS), Finanzamt, Umsatzsteuer-Fragen, Honorarnote und Preise.
- Die ersten Wochen im Betrieb (Tag 60–90): Dokumentation, Termin- und Rechnungsablauf, Ablage, erste Auswertung.
Phase 1: Vor dem Start
1. Eintragung im Gesundheitsberuferegister prüfen
Die Eintragung im Gesundheitsberuferegister ist Voraussetzung für die Ausübung des Berufs (MTD-Gesetz in Verbindung mit dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz). Zuständig ist für Mitglieder der Arbeiterkammer die AK, für Selbständige und Nicht-AK-Mitglieder die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG). Bei einer Mischung aus Anstellung und Selbständigkeit entscheidet die überwiegende Tätigkeit. Die Registrierung gilt jeweils für fünf Jahre. Wenn Sie bereits angestellt eingetragen sind, prüfen Sie, ob durch die Selbständigkeit eine Änderung zu melden ist.
2. Berufssitz festlegen
Wer freiberuflich arbeitet, muss einen – höchstens zwei – Berufssitze in Österreich bestimmen; ohne Berufssitz ist die freiberufliche Ausübung nicht erlaubt (§ 30 MTD-Gesetz). Die Bezirksverwaltungsbehörde überwacht die hygienischen Verhältnisse am Berufssitz. Klären Sie vorab bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft bzw. Ihrem Magistrat, welche Angaben und Unterlagen dort erwartet werden – das wird regional unterschiedlich gehandhabt.
3. Berufshaftpflichtversicherung abschließen
Vor Beginn der freiberuflichen Tätigkeit ist eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in Österreich zugelassenen Versicherer abzuschließen (§ 40 MTD-Gesetz). Das Gesetz legt eine Mindestversicherungssumme fest – lassen Sie sich vom Versicherer bestätigen, dass Ihre Polizze diese Anforderung erfüllt. Viele Berufsverbände bieten dafür Rahmenverträge an.
4. Räume, Ausstattung, Erreichbarkeit
Ob eigene Praxis, Untermiete in einer Gemeinschaftspraxis oder Hausbesuche: Klären Sie Mietvertrag, Hygiene, Barrierefreiheit und wie Patient:innen Sie erreichen (Telefon, E-Mail, Online-Buchung). Auch ein Google-Unternehmensprofil und eine einfache Website helfen, gefunden zu werden.
Phase 2: Rund um den Start
5. Sozialversicherung bei der SVS
Selbständige Physiotherapeut:innen sind in der Regel bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) versichert. Laut Unternehmensserviceportal ist die Tätigkeit der SVS innerhalb eines Monats zu melden, wenn das Einkommen voraussichtlich über der Versicherungsgrenze liegt. Die Meldung ist online möglich. Am Anfang werden vorläufige Beiträge vorgeschrieben und später auf Basis des tatsächlichen Einkommens nachverrechnet – planen Sie dafür Rücklagen ein. Wie Sie in Ihrer Situation eingestuft werden (etwa bei gleichzeitiger Anstellung), klärt die SVS persönlich.
6. Finanzamt
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist dem Finanzamt zu melden, in der Regel innerhalb eines Monats; das geht auch elektronisch über FinanzOnline. Frist und Formular bestätigen Sie am besten direkt beim Finanzamt oder im Unternehmensserviceportal. Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit werden über die Einkommensteuererklärung erfasst.
7. Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Seit 1. Jänner 2025 gilt die Kleinunternehmerregelung bis zu einer Umsatzgrenze von 55.000 Euro im Jahr. Wird die Grenze um höchstens 10 % überschritten, bleibt die Befreiung bis zum Jahresende bestehen; bei einer stärkeren Überschreitung entfällt sie ab diesem Umsatz. Unabhängig davon können Heilbehandlungen nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerfrei sein. Wie Ihre Leistungen einzuordnen sind – etwa auch Kurse oder Produkte –, klären Sie bitte mit einer Steuerberatung.
8. Preise und Honorarnote vorbereiten
Als Wahltherapeut:in rechnen Sie direkt mit Ihren Patient:innen ab. Diese bezahlen zuerst und reichen danach die Honorarnote bei ihrem Krankenversicherungsträger zur Kostenerstattung ein. Bei der ÖGK werden dafür die ärztliche Verordnung und die bezahlte Honorarnote benötigt; die ÖGK nennt als Angaben unter anderem Leistung, Dauer, Diagnose, Name, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer sowie einen Zahlungsnachweis. Die Erstattung beträgt bei der ÖGK 80 % des Vertragstarifs. Details zu den Angaben finden Sie in unserem Artikel Honorarnote & Kostenrückerstattung, zur Verordnung im Artikel Ärztliche Verordnung in Österreich.
Phase 3: Die ersten Wochen im Betrieb
9. Dokumentation von Anfang an sauber führen
Die gesetzten Maßnahmen sind zu dokumentieren (§ 34 MTD-Gesetz). Freiberuflich tätige Physiotherapeut:innen müssen die Dokumentation zehn Jahre aufbewahren. Legen Sie gleich zu Beginn fest, wo Befund, Verlauf und Verordnung abgelegt werden – auf Papier oder digital – und wie die Daten geschützt sind.
10. Datenschutz
Sie verarbeiten Gesundheitsdaten, die nach der DSGVO besonders geschützt sind. Dazu gehören eine Datenschutzerklärung, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Software-Anbietern. Mehr dazu im Artikel Online-Terminbuchung: Vor- und Nachteile.
11. Termin- und Rechnungsablauf festlegen
Wie kommen Termine herein, wie werden Patient:innen erinnert, wann wird die Honorarnote ausgestellt und wie wird bezahlt (bar, Karte, Überweisung)? Je früher dieser Ablauf steht, desto weniger Nacharbeit entsteht. Eine Praxissoftware kann Kalender, Dokumentation und Honorarnoten an einem Ort bündeln – worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, steht in 8 Kriterien für die Praxissoftware.
12. Belege und Ablage für die Buchhaltung
Sammeln Sie Rechnungen, Kontoauszüge und Ausgabenbelege von Anfang an geordnet. Ein eigenes Geschäftskonto erleichtert die Übersicht. Nach dem ersten Quartal lohnt ein Blick auf Einnahmen, Ausgaben und Rücklagen für SVS und Einkommensteuer.
Checkliste zum Abhaken
- Eintragung im Gesundheitsberuferegister geprüft bzw. geändert
- Berufssitz bestimmt, Anforderungen bei der Bezirksverwaltungsbehörde geklärt
- Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, Deckung bestätigt
- SVS-Meldung erledigt, Rücklagen für Nachverrechnung eingeplant
- Finanzamt über den Beginn der Tätigkeit informiert
- Umsatzsteuer-Frage mit Steuerberatung geklärt
- Preise festgelegt, Honorarnoten-Vorlage mit allen Angaben bereit
- Dokumentation und Ablage eingerichtet (Aufbewahrung 10 Jahre)
- Datenschutzerklärung und Auftragsverarbeitungsverträge vorhanden
- Termin-, Erinnerungs- und Zahlungsablauf festgelegt
Häufige Fragen
Brauche ich als Physiotherapeut:in einen Gewerbeschein?
Physiotherapie ist ein gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf und wird freiberuflich nach dem MTD-Gesetz ausgeübt, nicht als Gewerbe. Voraussetzung sind unter anderem die Eintragung im Gesundheitsberuferegister und ein Berufssitz. Für zusätzliche Tätigkeiten (z. B. Produktverkauf) kann anderes gelten.
Wie lange muss ich die Dokumentation aufbewahren?
Freiberuflich tätige Physiotherapeut:innen müssen die Dokumentation nach § 34 MTD-Gesetz zehn Jahre aufbewahren.
Ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 40 MTD-Gesetz ist vor Beginn der freiberuflichen Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Mindestversicherungssumme ist im Gesetz festgelegt.
Wo melde ich mich zur Sozialversicherung an?
Bei der SVS, der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen. Laut Unternehmensserviceportal ist die Meldung innerhalb eines Monats zu erledigen, wenn das Einkommen voraussichtlich über der Versicherungsgrenze liegt.
Gilt für mich die Kleinunternehmerregelung?
Seit 2025 liegt die Umsatzgrenze bei 55.000 Euro im Jahr. Zusätzlich können Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei sein. Wie Ihre Leistungen einzuordnen sind, klären Sie am besten mit einer Steuerberatung.
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Quellen
- MTD-Gesetz 2024, BGBl. I Nr. 100/2024 (§§ 27, 30, 34, 40): ris.bka.gv.at
- Gesundheitsberuferegister: gesundheit.gv.at
- USP, MTD-Dokumentationspflicht: usp.gv.at
- USP, Neue Selbständige: usp.gv.at
- SVS, Versicherung: svs.at
- USP, Kleinunternehmen (Umsatzsteuer): usp.gv.at
- BMF, FinanzOnline: bmf.gv.at
- ÖGK, Physiotherapie und Kostenerstattung: oegk.at