Ärztliche Verordnung für Physiotherapie in Österreich: Gültigkeit, Bewilligung und was Wahltherapeut:innen beachten müssen
Wer als Wahl-Physiotherapeut:in arbeitet, hat mit der ärztlichen Verordnung, der Bewilligung durch die Kasse und der Kostenerstattung gleich drei Themen, die Patient:innen immer wieder erklärt werden müssen. Dieser Überblick fasst zusammen, was sich aus öffentlich zugänglichen Quellen belegen lässt – und wo Sie nachfragen sollten.
Die ärztliche Verordnung: Was gehört darauf?
Für eine Kostenerstattung braucht es in der Regel eine ärztliche Verordnung (Zuweisung). Nach Angaben von Physio Austria erfolgt die Wahl von Behandlungsdauer (30, 45 oder 60 Minuten) und Anzahl der Einheiten individuell nach medizinisch-therapeutischen Standards, im notwendigen Ausmaß. Die Kombination aus Einheiten und Dauer kann bei Bedarf in Rücksprache mit der Ärztin bzw. dem Arzt angepasst werden. Hausbesuche können verordnet werden, wenn sie medizinisch-therapeutisch indiziert sind.
Zur Orientierung: In einem Schreiben der ÖGK an Vertragsärzt:innen (Juni 2022) wird empfohlen, die Anzahl der Einheiten anzuführen – in der Regel nicht mehr als 10 pro Zuweisung, bei längerfristigem Bedarf bis zu 20. Folgeverordnungen sind möglich. Beachten Sie: Das Schreiben richtet sich an Vertragsärzt:innen und beschreibt den Rahmen der Sachleistung, nicht automatisch jede Erstattungsentscheidung.
Bewilligungspflicht: ÖGK, BVAEB, SVS im Vergleich
Laut Patient:inneninformation von Physio Austria gilt aktuell:
- ÖGK: Die Bewilligungspflicht (chefärztliche Bewilligung) ist bis 30. Juni 2027 ausgesetzt. Die ursprüngliche Aussetzung (1. Juli 2022 bis 30. Juni 2025) wurde verlängert. Was nach dem 30. Juni 2027 gilt, ist offen – bitte aktuell prüfen.
- BVAEB: Die Bewilligungspflicht für physiotherapeutische Leistungen entfällt seit 1. November 2022 vollständig und dauerhaft (Änderung der Krankenordnung).
- SVS: Die Bewilligungspflicht ist laut Physio Austria unverändert aufrecht. Die Verordnung muss vor Behandlungsbeginn bewilligt werden.
Praxistipp: Weisen Sie SVS-Versicherte vor dem ersten Termin darauf hin, dass die Bewilligung eingeholt werden muss, und halten Sie fest, dass Sie darüber informiert haben.
Kostenerstattung: Das Grundprinzip
Wahltherapeut:innen haben keinen Vertrag mit den Sozialversicherungen. Patient:innen zahlen das Honorar zunächst selbst und können danach um Kostenerstattung ansuchen. Bei der ÖGK beträgt der Zuschuss 80 % jenes Tarifs, den die ÖGK einer Vertragsphysiotherapeutin bzw. einem Vertragsphysiotherapeuten für dieselbe Leistung bezahlt. Das bedeutet: Der Zuschuss liegt meist deutlich unter dem tatsächlichen Wahlhonorar.
Für BVAEB und SVS können abweichende Erstattungsregeln gelten. Bitte die aktuellen Bedingungen direkt beim jeweiligen Träger (bvaeb.at bzw. svs.at) prüfen.
Was die Honorarnote enthalten sollte
Laut ÖGK reichen Patient:innen die ärztliche Verordnung und die bezahlte Rechnung (Original oder Kopie) ein, wahlweise über das Online-Service „Rechnung einreichen". Die Rechnung soll laut ÖGK enthalten:
- Aufgeschlüsselte Leistungen mit Behandlungsdaten, Dauer und Diagnose
- Patientendaten (Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
- Stempel der Therapeutin bzw. des Therapeuten
- Zahlungsnachweis (Zahlungsvermerk, Einzahlungsbeleg oder Überweisungsbestätigung)
Checkliste für die Praxis
- Liegt eine Verordnung vor, und sind Einheiten und Behandlungsdauer angegeben?
- Welcher Träger ist zuständig (ÖGK, BVAEB, SVS)? Ist eine Bewilligung nötig (SVS: ja)?
- Patient:in vorab informieren: Selbstzahlung, Erstattung nur anteilig, Entscheidung beim Träger.
- Honorarnote vollständig und aufgeschlüsselt ausstellen, Zahlung vermerken.
- Kopie der Verordnung und der Honorarnote ablegen; Behandlung dokumentieren. Für MTD-Berufe gilt laut Unternehmensserviceportal eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist der Dokumentation (§ 34 MTD-Gesetz).
- Aktuelle Regelungen (insbesondere ÖGK nach 30.06.2027) regelmäßig prüfen.
Wie Praxissoftware helfen kann
Honorarnoten mit allen geforderten Angaben, Terminhistorie und Dokumentation lassen sich in einer Praxissoftware an einer Stelle führen, sodass bei Rückfragen schnell alles auffindbar ist.
Praxly 14 Tage kostenlos testen
Honorarnoten für Wahltherapeut:innen – mit allen Pflichtangaben, ohne Aufwand.
Jetzt kostenlos starten →Kostenlos · Keine Kreditkarte · Monatlich kündbar
- Physio Austria, Patient:inneninformation: physioaustria.at
- ÖGK, Schreiben an Vertragsärzt:innen (Juni 2022): physioaustria.at
- ÖGK, Kostenerstattung: gesundheitskasse.at
- ÖGK, Physiotherapie: gesundheitskasse.at
- USP, MTD-Dokumentationspflicht: usp.gv.at
- BVAEB, Kostenerstattung: bvaeb.at
- SVS, Arztwahl: svs.at