Gründung Ergotherapie · Logopädie · Heilmassage Österreich Stand: Oktober 2026

Eigene Praxis eröffnen: Ergotherapie, Logopädie und Heilmassage in Österreich

Du willst eine eigene Wahlpraxis eröffnen? Hier steht, was für Ergotherapie und Logopädie gleich ist, wo die Heilmassage eigene Wege geht und was du in den ersten Wochen erledigen solltest. Zu den Punkten findest du unten die Quellen. Für Physiotherapie gibt es einen eigenen Ratgeber.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Oktober 2026. Regeln ändern sich, prüfe wichtige Punkte bei der zuständigen Stelle.

Zwei Gesetze, zwei Wege

Ergotherapie und Logopädie fallen unter das MTD-Gesetz 2024 (BGBl. I Nr. 100/2024, § 1 Abs. 1 Z 3 und Z 4). Die Heilmassage regelt ein eigenes Gesetz: das Medizinische Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG). Die Unterschiede merkst du gleich beim Start.

Ergotherapie und Logopädie: Register, Berufssitz, Versicherung

Du brauchst unter anderem die Eintragung im Gesundheitsberuferegister (§ 27 Abs. 1 Z 5 MTD-Gesetz 2024). Die Registrierung gilt fünf Jahre; ohne Verlängerung ruht die Berechtigung zur Berufsausübung.

Wer freiberuflich arbeitet, legt einen, höchstens zwei Berufssitze in Österreich fest. Ohne Berufssitz ist die freiberufliche Tätigkeit nicht erlaubt (§ 30 Abs. 2 und 3). Der Berufssitz muss hygienisch in Ordnung sein und kann vom Amtsarzt der Bezirksverwaltungsbehörde kontrolliert werden (§ 30 Abs. 5). Eine eigene Anzeige an die Behörde nennt § 30 nicht; frag trotzdem bei deiner Bezirkshauptmannschaft oder deinem Magistrat nach, was dort erwartet wird.

Vor dem ersten Patiententermin brauchst du eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in Österreich zugelassenen Versicherer. Die Mindestversicherungssumme beträgt 400.000 Euro pro Versicherungsfall, die jährliche Höchstgrenze mindestens das Dreifache (§ 40 Abs. 1 und 2 Z 1).

Heilmassage: Anzeige beim Bezirk

Als Heilmasseur:in darfst du freiberuflich arbeiten (§ 45 Z 1 MMHmG). Vorher zeigst du das bei der Bezirksverwaltungsbehörde an, die für deinen geplanten Berufssitz zuständig ist (§ 46 Abs. 1). Dabei legst du vier Dinge vor: Qualifikationsnachweis, Strafregisterbescheinigung, ärztliches Zeugnis über die Eignung (nicht älter als drei Monate) und den Berufsausweis. Fehlt etwas, muss die Behörde die freiberufliche Tätigkeit untersagen, spätestens innerhalb von drei Monaten; sonst trägt sie sie in deinen Berufsausweis ein (§ 46 Abs. 2).

Auch hier gilt: ein, höchstens zwei Berufssitze, Änderungen sofort melden, Hygiene wird kontrolliert (§ 46 Abs. 4 bis 6).

Sozialversicherung, Finanzamt und Steuer

Melde deine selbständige Tätigkeit bei der SVS und beantrage beim Finanzamt eine Steuernummer. Wie die SVS deine Tätigkeit einstuft und wie deine Leistungen umsatzsteuerlich zu behandeln sind, klärst du direkt mit der SVS bzw. einer Steuerberatung.

Dokumentation und Aufbewahrung

Praxly bringt die Dokumentation mit den Terminen zusammen. Ehrlich dazu: Die Dokumentationsvorlagen sind derzeit auf Physiotherapie ausgerichtet. Passe sie für Ergotherapie, Logopädie oder Heilmassage bitte selbst an.

Datenschutz

Befunde und Verläufe sind Gesundheitsdaten. Nutzt du Dienstleister, die diese Daten verarbeiten, brauchst du dafür einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Verschicke Befunde und Gesundheitsdaten besser nur verschlüsselt, nicht per gewöhnlicher E-Mail. Welche Datenschutzpflichten in deiner Praxis im Einzelnen gelten, klärst du mit der Datenschutzbehörde oder einer Beratung.

Praxly läuft im Browser, speichert Daten in Frankfurt (EU) und bietet einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

Honorarnote und Kostenerstattung

Als Wahltherapeut:in rechnest du direkt mit deinen Patient:innen bzw. Klient:innen ab; sie reichen die Honorarnote selbst bei der Krankenkasse ein. Praxly reicht nichts bei der Kasse ein.

Ergotherapie: Laut ÖGK brauchen Patient:innen die Verordnung, die bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) und einen Zahlungsnachweis. Auf der Honorarnote verlangt die ÖGK Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose, Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer und den Stempel der Therapeutin bzw. des Therapeuten. Erstattet werden 80 Prozent des Tarifs, den die ÖGK Vertragspartner:innen für dieselbe Leistung zahlt; eine Bewilligung ist derzeit nicht nötig. Für die Einreichung nennt die ÖGK 42 Monate. Du musst in der ÖGK-Liste der Wahlbehandler:innen eingetragen sein und dafür einen Fragebogen ausfüllen.

Logopädie: Welche Angaben und Unterlagen die ÖGK hier genau verlangt, frag bitte direkt bei der ÖGK nach.

Heilmassage: Bei freiberuflichen Heilmasseur:innen spricht die ÖGK von einem Kostenzuschuss nach Satzung mit festem Tarif. Frag bei der ÖGK nach, was für deine Klient:innen gilt.

Praxly erstellt Honorarnoten als PDF mit den Angaben für die Kostenerstattung.

Termine und Erinnerungen

Mit Praxly verwaltest du Termine, bietest Online-Buchung an und verschickst Erinnerungen per E-Mail oder SMS (SMS nur mit Zustimmung). Du kannst Praxly 14 Tage testen, danach 149 € pro Monat, monatlich kündbar.

Kurz-Checkliste

  1. Berufsberechtigung klären (Ergo/Logo: Gesundheitsberuferegister; Heilmassage: Anzeige beim Bezirk).
  2. Berufssitz festlegen, Hygiene prüfen.
  3. Haftpflicht abschließen (Ergo/Logo: Mindestsumme 400.000 Euro).
  4. SVS und Finanzamt informieren.
  5. Dokumentation und Aufbewahrung (zehn Jahre) einrichten.
  6. Auftragsverarbeitungsvertrag klären, Gesundheitsdaten nicht per gewöhnlicher E-Mail.
  7. Honorarnote-Vorlage mit allen Angaben bereit.
  8. Bei der ÖGK als Wahlbehandler:in eintragen (Ergo/Logo).

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Quellen