Praxisorganisation Österreich Stand: Oktober 2026

Terminabsagen und Ausfallhonorar in der Physiopraxis (Österreich)

Jede Praxis kennt das Problem: Ein Termin wird kurzfristig abgesagt oder gar nicht wahrgenommen, und die Stunde bleibt leer. Gerade bei Wahlbehandlungen, die Sie selbst bezahlen, stellt sich die Frage, was dann gilt. Dieser Text gibt Ihnen einen Überblick, was sicher ist, was Sie selbst festlegen können und wo eine Rechtsfrage offen bleibt.

Hinweis Orientierungshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.

Zuerst: Was die ÖGK zahlt

Auf ihren Seiten zu Ergotherapie und Logopädie schreibt die ÖGK ausdrücklich: „Für versäumte Termine übernimmt die ÖGK keine Kosten.“ Auf der Seite zur Physiotherapie fehlt dieser Satz – fragen Sie im Zweifel bei der ÖGK nach. Laut ÖGK zahlen Sie als Patientin oder Patient das Honorar bei einer Wahlphysiotherapie zunächst selbst; die Kostenerstattung beträgt 80 Prozent des Kassentarifs. Ein ausgefallener Termin wird also in keinem Fall von der Kasse ersetzt. Das ist ein Grund mehr, Absagen klar zu regeln.

Kassenpraxis und Wahlbehandlung unterscheiden sich

Bei Vertragspraxen (mit Kassenvertrag) gelten die Regeln der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Wahltherapeutinnen und Wahltherapeuten haben keinen Kassenvertrag und sind in der Gestaltung ihrer Bedingungen freier, müssen diese aber nachvollziehbar mitteilen.

Physio Austria hält in seinen Antworten für Patientinnen und Patienten fest: Kosten für eine nicht rechtzeitige Stornierung dürfen nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn die Stornierungsbedingungen vorab mündlich, schriftlich oder konkludent mitgeteilt wurden. Als Beispiele nennt der Verband einen Aushang oder einen Vermerk auf der Terminkarte.

Was Sie praktisch tun können

1. Regel vorab klar kommunizieren. Nennen Sie Ihre Absageregel beim Erstgespräch, auf dem Aushang, auf der Website und in der Terminbestätigung. Wer die Regel nicht kennt, kann nicht danach handeln.

2. Schriftlich festhalten. Eine Regel, die nur mündlich besteht, ist im Streitfall schwer zu beweisen. Eine kurze Notiz in der Patientenakte oder ein Häkchen auf dem Anmeldeformular reicht oft als Nachweis.

3. Erinnern. Eine Terminerinnerung ein bis zwei Tage vorher senkt die Zahl der Nichterscheinungen. Sie verhindert zugleich Missverständnisse, weil die Patientin oder der Patient den Termin noch einmal vor Augen hat.

4. Warteliste führen. Wer kurzfristig absagt, gibt einen Platz frei. Eine Warteliste hilft, diesen Platz mit einer anderen Person zu besetzen, bevor die Zeit verloren geht.

5. Absagen einfach machen. Je leichter eine Absage fällt, desto früher kommt sie. Eine Rückrufnummer, eine Mail-Adresse oder eine Online-Möglichkeit senkt die Hemmschwelle.

Ausfallhonorar: Was Sie beachten sollten

Ob und in welcher Höhe Sie ein Ausfallhonorar verlangen dürfen, hängt von der konkreten Vereinbarung und vom Verbraucherrecht ab. Dazu gibt es keine ausreichend eindeutige Aussage aus einer offiziellen Quelle, daher werden hier keine Prozentsätze, Fristen oder Euro-Beträge genannt.

Regeln vorab klar und schriftlich vereinbaren.

Eine Regel, die unklar formuliert ist, kann nach dem Konsumentenschutzgesetz unwirksam sein. Das gilt für Allgemeine Geschäftsbedingungen und Formblätter. Formulieren Sie Ihre Absageregel daher kurz, verständlich und eindeutig.

Ob und in welcher Höhe ein Ausfallhonorar zulässig ist, klären Sie am besten vorab mit Ihrer Interessenvertretung oder einer Rechtsberatung.

So klingt eine klare Regel

„Termine bitte mindestens [Frist, bitte mit Ihrer Beratung festlegen] vorher absagen, telefonisch oder per Mail. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen behält sich die Praxis [Regelung, bitte mit Ihrer Beratung festlegen] vor.“

Der Text ist ein Platzhalter. Füllen Sie ihn erst aus, wenn die Regel geklärt ist.

So hilft Praxly

Praxly verschickt Terminerinnerungen per SMS und E-Mail und hat eine Warteliste.

Häufige Fragen

Darf ich einem Patienten einfach eine Rechnung für einen verpassten Termin schicken?

Nicht ohne vorherige Vereinbarung. Laut Physio Austria können Stornokosten nur verrechnet werden, wenn die Bedingungen vorab mitgeteilt wurden. Ob eine Rechnung in einem konkreten Fall zulässig ist, klären Sie mit Ihrer Interessenvertretung.

Muss ich Patientinnen und Patienten eine Erinnerung schicken?

Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben. Eine Erinnerung ist aber eine einfache Maßnahme, um Nichterscheinen zu verringern, und kann Ihre Position bei einer Streitfrage stärken, weil Sie den Termin nachweislich bestätigt haben.

Übernimmt die ÖGK den Ausfall, wenn ich den Termin nicht verrechnen kann?

Für Ergotherapie und Logopädie sagt die ÖGK ausdrücklich: Für versäumte Termine übernimmt sie keine Kosten. Für Physiotherapie steht das so nicht auf ihrer Seite – bitte im Zweifel nachfragen.

Praxly 14 Tage kostenlos testen

Honorarnoten und Erinnerungen in einer Software – 14 Tage kostenlos testen.

Jetzt kostenlos starten →

Kostenlos · Keine Kreditkarte · Monatlich kündbar

Quellen